Personenblatt


Name Johann Purgold
Geburt Datum 1468
Geburt Ort 99338 Plaue
Tod Datum um 1536
Tod Ort 99817 Eisenach
Beruf Ratsherr, Stadtschreiber
Vater Nicolaus Purgold (~1435->1468)
Mutter Margaretha (Purgold) (~1440-)
Ehegatten:
1 Margaretha Scholl
Geburt Datum um 1470
Geburt Ort 99817 Eisenach
Vater Hans Scholl "der Ältere" (~1445-)
Ehe Datum um 1490
Ehe Ort 99817 Eisenach
Kinder: Barbara (~1500-)
Marcus (~1502-1584)
Benedict (~1515-1577)
Bernhard (1515-1577)
Notizen zu Johann Purgold
Wahrscheinlich ist Johannes Purgold auf dem von ihm gestifteten Altar, zusammen mit seiner Frau, abgebildet, siehe Bild

Magister , Jurist, 1490 Stadtschreiber in Eisenach, von 1502 1526 neunmal Bürgermeister, Ratsmeister 1508 und 1520, Ratsherr 1527

Info aus: http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Purgoldt,_Johannes

Purgoldt: Johannes P., Jurist. Aus der Lebensgeschichte Purgoldt’s wissen wir nur, daß er um die Mitte des 15. Jahrhunderts geboren, einer angesehenen, wohlhabenden Familie Thüringens entstammt, zwischen 1480–90 Beisitzer des Schöffenstuhles zu Eisenach war, 1490 daselbst als Stadtschreiber erwähnt wird und muthmaßlich zu Anfang des 16. Jahrhunderts ein Rechtsbuch abfaßte, welches für die geschichtliche Entwicklung des Rechtes in Deutschland von hohem Belange, und in drei Handschriften (der Eisenacher, Wolfenbüttler und Hamburger) auf uns gekommen ist. Das Werk besteht aus 12 in Capitel oder Abschnitte getheilten Büchern, von denen sich die ersten vier mit dem bürgerlichen Rechte, das fünfte bis achte mit dem Processe, das neunte und zehnte mit der städtischen Organisation befassen; das elfte und zwölfte handeln vom „gothaischen Stadtrechte“, welches mit dem vorangehenden Texte weder in Zusammenhang steht, noch P. zum Verfasser hat. Mit Ausnahme des zweiten und zwölften Buches beginnt jedes mit einer gereimten Vorrede, von denen jene zum dritten, vierten und zehnten Buche in den Anfangsbuchstaben der einzelnen Verse (Akrosticha:) und die Vorreden zum neunten und elften in den Anfangssilben der fünf Strophen den Namen „Johannes Purgoldt“ erkennen lassen. So beginnt z. B. das 3. Buch (Ortloff S. 90):
Jch thadt uff zceyt bedenckenn
On neydt und argen wahn
Horet jar von seltzamen swenckenn,
Als es nuhn ist gethan.
Nimandt thut mehr fragen
Nach kunst, ern oder wycczen.
Ein ider das wyrdt clagen,
Szo er am gericht sall sycczen; etc. etc.
P. liefert eine systematische Zusammenstellung aus den verschiedensten Quellen, welche er am Schlusse der Capitel anzuführen pflegt. Er beabsichtigt weniger ein einheitliches Rechtsbuch, als die Wiedergabe umfangreichen Stoffes und die Aufzählung der am Anfange des 16. Jahrhunderts praktisch wichtigsten Sätze. Hauptbestandtheile des Werkes sind deutsche Rechtssätze des Landrechts, Weichbildrechts und Stadtrechts. – Nach P. (VI. 2) ist Landrecht das gemeine Recht zu Sachsen und Thüringen, Weichbildrecht das gemeine Recht der Städte dieser Länder und Stadtrecht das Recht der Stadt Eisenach, für die er zunächst schreibt. Mit dem deutschen Rechte verbindet er das römische, besonders die Institutionen, das canonische nach Meister Wilhelm, Meister Heinrich von Merseburg und Meister Peter in seiner Summa, ferner viele Sätze des mosaischen Rechtes und der Bibel, welche er göttliches Recht nennt. Außerdem citirt er häufig Kirchenväter und Stellen aus den Classikern. Im neunten und zehnten Buch, von der Stadtverfassung entwirft er im Anschlusse an Cicero und Aristoteles eine Art Politik, worin er Rathschläge für Behandlung der öffentlichen Geschäfte, ebenso für das Verfahren und Betragen der Beamten und Gemeinde-Vertreter ertheilt. Die Hauptquelle für den deutschrechtlichen Inhalt bildet das sogenannte „Rechtsbuch [714] nach Distinctionen“, aus welchem ganze Capitel genommen sind. Dr. Friedrich Ortloff, Oberappellationsgerichtspräsident zu Jena, hat im 2. Bande seiner Sammlung Deutscher Rechtsquellen (Jena 1860) Purgoldt’s Rechtsbuch kritisch herausgegeben, in der Einleitung (Seite 1–16) den Inhalt mit großer Genauigkeit angegeben und den Werth der Eingangs erwähnten drei Handschriften gründlich besprochen. Die zwei letzten Bücher (11 u. 12), welche wie bemerkt ein gothaisches Stadtrecht ohne alle systematische Ordnung enthalten, sind dem Werke unseres Juristen nur zufällig beigefügt, gehen zum Theile von andern Rechtsgrundsätzen aus als die übrigen Bücher und ihren Inhalt bilden Gerichtswesen, Privat- und Strafrecht.
Otto Stobbe, Gesch. der deutsch. Rechtsquellen, 1. Band, 2. Abth., S. 144–147. – Ortloff a. a. O. Eisenhart

2. Johannes2 Purgold (Nicolaus1) wurde geboren am 1468 in Plaue, und verstarb am ca. 1536 in Eisenach.
Er heiratete Margarete Scholl ca. 1490, die Tochter von Hans Scholl. Sie wurde geboren am ca. 1470 in Eisenach.
Beruf
1: 1490, Stadtschreiber in Eisenach
2: zwi. 1502 - 1526, Neunmal Bürgermeister
3: 1508, Ratsmeister
4: 1520, Ratsmeister
5: 1527, Ratsherr

zu Johannes Purgold und Margarete Scholl:Ehe: ca. 1490

Kinder von Johannes Purgold und Margarete Scholl sind:
+3i.Barbara3 Purgold, geboren ca. 1500 in Eisenach.
+4ii.Marcus Purgold, geboren ca. 1502 in Eisenach; verstorben 30 Apr 1584 in Eisenach.
+5iii.Benedikt Purgold, geboren zwi. 1510 - 1520 in Eisenach; verstorben 09 Sep 1577 in Eisenach.
+6iv.Bernhard Purgold, geboren ca. 1515 in Eisenach; verstorben 06 Okt 1577 in Eisenach.

Quelle: Andreas Jens Jahrow
Zuletzt geändert 17 Sep 2015 Erzeugt 20 Jul 2022 durch Familiendaten für Windows

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