oo KB Wallendorf 1736
" JOH. HEINRICH LIEBMANN, Jungges. und Hammermstr. Vor dem Unterem Bock allhier, weil. Mstr. JOHANN GEORG LIEBMANNs gewesener Hammermeister auf dem Unterem Bock allh. nachgel. ehel. jüngster Sohn und Jgfr. ANNA MARIA SCHILLING geb. in Schmiedefeld d. 15.Nov. 1706, JOH. GEORG SCHILLINGs wohlverordn. Schuldieners in Schmiedefeld ehel. älteste Tochter cop. d. 10. Jan. 1736 in Schmiedefeld
- um 1750/70 - Die Hammermeister vom Unteren Bock versuchen " ausländisches " Eisenerz zum Schmieden einzusetzen, da der Schmiedefelder Eisenstein zu viel Phosphor enthält und dieser bei den gegenüber der Zeit vor dem 30-jährigem Krieg veränderten Schmelzbedingungen sich auf die Qualität des erzeugten Schmiedeeisens sich nachteilig auswirkt. Erst gegen 1770 konnte gegenüber dem Bergamt durchgesetzt werden, daß Eisenerz aus Könitz eingesetzt werden durfte.
- 1743 ersuchten die Brüder JOHANN HEINRICH und PETER PHILIPP vom Unterem Bock um Holzbezug, dem aber vom Oberforstmeister erst nach einem zweitem Gesuch stattgegeben wird.
- 1763/89 mußten die Hammermeister um ihre Rechte ( Hut und-Triftgerechtigkeit ) auf den sogenannten " Schwammhügel " kämpfen. - " daß ihr Besitzrecht niemals beanstandet worden sei und daß sie von dem Schwammhügel Zinsen, und andere beschwerliche onera leisten auch jährlich 6 M. Gulden Hutgeld an das Amt zahlen müßten, woraus sich ergebe, daß sie im rechtlichen Besitz des Waldes seien "
- 1771 kommt es zu einem Vergleich, aber erst 1789 wird vor Gericht zugunsten der Hammermeister entschieden17; 23
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