- 1574 wird KASPAR HAGER als verstorben gemeldet, den Hammer besitzt seine Witwe " Noch vor seinem Tode hatte KASPAR HAGER den Glasbacher Hammer von seinen Geschwistern gekauft. Die Witwe zahlt für diesen Vekauf des Verstorbenen noch 1574 20 Gulden Lehngeld "
- 1575 Montag nach Kathedra Petri
" MARGARETHE, die Witwe des Hammerschmiedes KASPAR HAGER an der Schwarza schliesst durch ihre Vormünder ... mit ihren mündigen und unmündigen Kindern bezw. deren Vormündern einen Vertrag derart, daß sie ihren Kindern die Hälfte ihres Hammers übergibt. Will entweder im Hammer oder in Glasbach ihren Haushalt allein fortführen. Von 158 Gulden Schulden wollen die mündigen Kinder 100 Gulden übernehmen. Die Mutter soll nur 58 Guld. übernehmen und dafür die beiden unmündigen Knaben noch 4 Jahre lang unterhalten. Ihre 3 unmündigen Kinder heißen AUGUSTIN, HEINTZ und EVA, ihre mündigen: GEORG, PETER, HANS JAKOB und KLAUS. Die Mutter will jedem Kind, das sich verheiratet, 1 gerichtetes Bett, 2 Betttücher, 1 Kuh, 1 Schaf und eine verschlossene Kiste zukommen lassen. Von dem vorhandenem Getreide kommen auf jedes Kind 5 Mass Hafer, 1 ½ Mass Sommer-Korn, 1 Mass Gerste zu. Die Mutter soll es behalten, bis es die Kinder brauchen "
- 1595 noch erwähnt
Dr. Kühnert Nachlass Nr. 32314, 23
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